…oder auch zwei, wie in diesem Falle. Sieht es nicht lustig aus, was da die Natur bei einem unserer Tiere fabriziert hat.

Und Nachwuchs in allen Farbvariationen gibt es in diesen Tagen und Wochen in unseren Ställen.

Da schaut man einfach gerne hin.

Aber was haben eigentlich die beiden “Ohrringe“ zu bedeuten?

Alle seit 1998 neugeborenen und in EU-Betrieben gehaltenen Tiere müssen nach spätestens sieben Tagen mit einer solchen Ohrmarke (richtiger gesagt: zwei) gekennzeichnet werden. Die Marke selbst ist aus Kunststoff und wird an beiden Ohren des Rindes angebracht. Sie gibt Auskunft über Herkunftsland und Bundesland und enthält darüber hinaus eine fortlaufende Nummer. Die beiden Marken behalten die Tiere ihr Leben lang, eine Umkennzeichnung ist nicht zulässig.

Übrigens werden auch andere Tiere mit Ohrmarken versehen, wie zum Beispiel Schweine oder Schafe. Jede Nummer ist einmalig und damit ist jedes Tier eindeutig zu identifizieren.

Ganz oben auf der Ohrmarke findet ihr das Logo für die ausgebende Stelle bzw. Behörde, darunter von links nach rechts: das Herkunftsland (hier DE für Deutschland), dann (zweistellig) die Verschlüsselung für das Bundesland (hier 16 für Thüringen) und schließlich folgt die achtstellige individuelle fortlaufende Nummer. Im Strichcode, übrigens nur auf einer der beiden Marken vorhanden, ist diese fortlaufende Nummer nochmals verschlüsselt dargestellt. Zur Ohrmarke gibt es dann noch einen Tierpass für jedes Tier, der diese Angaben nochmals dokumentiert.