… es soll immer noch Menschen geben, die tatsächlich davon ausgehen und daran glauben, dass es sich bei dem Wegfall der Erstattungen im Bereich der Dieselbesteuerung bei den Landwirten um Subventionen handelt.

Die Subvention definiert sich als eine Leistung des Staates aus öffentlichen Mitteln an Betriebe, Unternehmen oder auch private Haushalte, die nicht an eine direkte Gegenleistung gebunden ist.

Die Erstattung bzw. Entlastung für Landwirte im Bereich der Dieselbesteuerung ist gerade das nicht. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine im Sinne der Steuergerechtigkeit gesetzlich verankerte Erstattung von im Laufe eines Kalenderjahres zu viel geleisteten Steuervorauszahlungen der Landwirte und Bauern an den Staat.

Es sind eben nicht „öffentliche Mittel“ (also Einnahmen aus der Besteuerung der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen insgesamt) im herkömmlichen Sinne, die irgendwo als Zuschuss den landwirtschaftlichen Betrieben vom Staat gewährt werden.

Vielmehr werden ausschließlich auf Grundlage des Gesetzes (§ 57 Energiesteuergesetz) zu viel vorausgezahlte Beträge der Landwirte und Bauern eben diesen zurückerstattet, weil der gesetzlich hierfür definierte Steuergrund nicht zutrifft.

Diese Zahlungen sind Erstattungen aus Geldern, die jeder einzelne Landwirt und Bauer dieses Landes das ganze laufende Jahr über zu viel an den Fiskus gezahlt hat.

Jedem Steuerzahler wird das im Rahmen der Geltendmachung von zu viel gezahlten Einkommenssteuern bei der jährlichen Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung und damit ggf. verbundenen Rückerstattungen oder Nachzahlungen einleuchten.

Zur Klarstellung:

Wir Landwirte kaufen das ganze Jahr über unseren Diesel ganz normal zu den jeweils geltenden Preisen an den Tankstellen. Im Preis enthalten ist dabei ein Steueranteil in Höhe von derzeit 47,07 Cent/Liter (2023), der vom Staat überwiegend für die Erhaltung, Erweiterung und Investition in Infrastrukturmaßnahmen also für den Bau und die Erhaltung der Straßen und Verkehrswege einbehalten wird. Da wir Landwirte jedoch zu 90 und mehr Prozent mit unseren landwirtschaftlichen Maschinen das ganze Jahr über auf unseren Ackerflächen anzutreffen sind, wo eben keinerlei Infrastruktur vorzufinden ist und auch nicht errichtet oder vorgehalten werden muss, entfällt für diese Maschinen bislang, und nachweislich nur für diese (Mähdrescher, Traktoren und ähnliches) zumindest teilweise die Pflicht zur Zahlung der Steuer.

Wir gehen also in Vorkasse und leisten Steuervorauszahlungen in nicht unerheblicher Höhe (mit der der Staat das ganze Jahr über “arbeiten“ kann).  Am Jahresende bzw. zu Beginn des Folgejahres können wir dann einen Antrag beim Hauptzollamt stellen und die entsprechenden Tankquittungen, bezogen auf die betroffenen Fahrzeuge, einreichen, um 21,48 Cent/Liter Diesel (rund 46%, obwohl uns im Sinne der Steuergerechtigkeit 90% zustehen würden) erstattet zu bekommen. Damit leisten im Übrigen auch wir Landwirte immer noch unseren Beitrag zum Erhalt und zur Investition in die Infrastruktur von Straßen und Verkehrswegen mit 2023 gezahlten 25,59 Cent Energie- (früher Mineralöl-) -steuer für jeden Liter getankten Diesel. 

Diese Steuerentlastung oder auch -erstattung ist mithin keine Subvention im herkömmlichen Sinne, sie ist darüber hinaus auch noch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Es dürfen keine Privatfahrten, Fahrten mit anderen Dienstfahrzeugen, wie Pkw, abgerechnet werden.

Deshalb ist der vorgeschlagene Kompromiss der Regierung des stufenweisen Wegfalls dieser eingeräumten Möglichkeit der Erstattung überzahlter Beträge mehr als ein faules Ei! Ziel all unserer Anstrengungen muss es sein, dass uns diese Erstattung überzahlter Steuern aus unseren eigenen Einnahmen auch in Zukunft im gegenwärtigen Umfang erhalten bleibt! Den Landwirten und Bauern wird ansonsten neben den bislang schon zahlreich eingeführten und “geschluckten“ Reglementierungen (Streichung von Investitionsförderungsmöglichkeiten, 4% Flächenstilllegungen, Senkung des Pauschalsteuersatzes von 10,4 auf 8,4 %, Verschärfung der Geruchsimmisions-Richtlinie (GIRL), Strengere Düngeverordnungen, Kürzung von Flächenprämien, verschärfte Pflanzenschutzanwendungen selbst bei Nachweis nachhaltiger Betriebsführung, Kontroll- und Überwachungswahn (FAN-APP Thüringen) und damit einhergehende immer aufwendigere Bürokratie) nun auch noch etwas weggenommen, was im Sinne von Steuergerechtigkeit jedem Steuerzahler zusteht: zu viel gezahlte Steuern!!!

Alles andere wäre gesetzwidrig im Sinne von Steuergerechtigkeit sowie der Gleichheit und rechtskonformen Anwendung zugrundeliegender steuerrechtlicher Rahmenbedingungen!

Im Übrigen werden alle anderen Steuerentlastungstatbestände unter Kapitel 5 §§ 45 – 60 des Energiesteuergesetzes nicht angegriffen, nur § 57, die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft soll fallen!!! Auch diese Tatsache sollte zu denken geben.

Suchen wir also weiter friedlich, sachlich, jedoch mit dem notwendigen Nachdruck und höchster Konsequenz den Dialog… , …um Lösungen zu finden.

Es kann nicht sein, dass Klimawandel und Energiewende immer weiter und stärker auf dem wohl schwächsten Glied der Kette, der Landwirtschaft, ausgetragen wird… es sei denn, ja, es sei denn, dass wir uns in Zukunft zufrieden geben mit der vollkommenen Abhängigkeit bei der Versorgung mit Lebensmitteln aus dem Ausland, die dann zu Dumpingpreisen in Supermärkten dafür sorgen, dass Deutschland zwar strenge Umwelt- und Agrarrichtlinien hat und durchsetzt, diese aber nichts mehr nützen, weil ein Exitus der deutschen Landwirtschaft so vorprogrammiert ist.

… oder, ja oder ist uns unsere heimische Landwirtschaft doch noch etwas mehr wert?… Habt einen guten Tag und hoffentlich Verständnis für unsere Nöte und Ängste, für die Aktionen, die in diesen Tagen laufen und für die Unzulänglichkeiten, die euch vielleicht daraus erwachsen. Wir wollen weiter hier am Standort fair, mit euch im Konsens, nachhaltig, wirtschaftlich und einfach gut unseren Betrieb in die Zukunft führen, dafür stehen wir ein… und dafür gehen wir mit auf die Straße…